- Bei EEG-Umlagenabrechnung durch Verteilnetzbetreiber (VNB):
Meldung erzeugte Strommenge und Jahresnutzungsgrad (KWK-Anlagen) 2018 an den VNB bis 28.02.2019. - Bei EEG-Umlagenabrechnung durch Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):
Meldung erzeugte Strommenge und Jahresnutzungsgrad (KWK-Anlagen) 2018 an den ÜNB bis zum 31.05.2019.