Seit dem 01.07.17 müssen Anlagenbetreiber ihre Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister eintragen. Dies gilt auch für Bestandsanlagen und für Anlagen, die keine Förderung erhalten. Ende Januar 21 waren mehrere zehntausend Anlagen immer noch nicht ordnungsgemäß registriert.

Daher wurde die Frist nun letztmalig bis 30.09.21 verlängert. Bei nicht fristgerechter Eintragung sind die Netzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich die Vergütungszahlungen einzustellen. Zudem kann die BNetzA ein Bußgeld verhängen.

Details:  https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR