Das Kabinett hatte am 19.04. den EnEfG-Entwurf beschlossen. Am 25.05. hat der Bundestag erstmals darüber beraten. In Kraft treten soll das Gesetz zum 01.01.24. Danach soll bis 2030 der Energieverbrauch Deutschlands um 26,5 % gegenüber 2008 sinken, bis 2040 um 39% und bis 2045 um 45 %. Wesentliche Pflichten für:

Öffentliche Stellen > 1 GWh/a

  • Einsparung 2 % jährlich bis 2045
  • Betrieb Energiemanagementsystem (EnMS)/ Umweltmanagementsystem (UMS)
    • Öffentliche Stellen > 1 GWh/a: vereinfachtes EnMS
    • Öffentliche Stellen > = 3 GWh/a: EnMS oder UMS

Unternehmen > 2,5 GWh/a

  • Maßnahmenpläne entwickeln, veröffentlichen und durch Zertifizierer/Energieauditoren bestätigen
  • Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen DIN 1743 binnen 3 Jahren
  • Abwärmevermeidung nach Stand der Technik
  • Technisch unvermeidbare Abwärme reduzieren und nutzen
  • Abwärmeauskunftspflicht an potenzielle Abnehmer, Wärmenetzbetreiber, Unternehmen etc.
  • Abwärmedaten an Bundesstelle für Energieeffizienz übermitteln jährlich bis 31.03.

Unternehmen > 15 GWh/a

  • Betrieb EnMS
  • Betrieb UMS mit Abwärmeerfassung, Einspar- /Abwärmemaßnahmen, Bewertung gem. DIN 17463

Rechenzentren (auch unternehmensintern)

  • Energieeffizienz- /Berichtspflichten
  • Abwärmenutzungspflicht für neue Rechenzentren
  • Betrieb Energiemanagementsystem (EnMS)/ Umweltmanagementsystem (UMS) ab 01.07.25
  • Bilanzieller Strombezug aus ungeförderten erneuerbaren Anlagen
    • Ab 2024: 50 % des Bedarfs
    • Ab 2027: 100 % des Bedarfs

CO2-neutrale Unternehmen werden von den Rechenzentren- und Abwärmeanforderungen befreit.

  • Kommentar IFO-Institut:

Das EnEfG regelt nicht primär die Energieeffizienz, sondern deckelt den gesamten deutschen Energieverbrauch. Zudem wird nicht zwischen erneuerbaren und fossilen Energien unterschieden.

Von 2008 bis 2021 ist das deutsche BIP preisbereinigt um 13 % gestiegen, der Energieverbrauch gleichzeitig um 5 % gesunken. D.h. die Energieeffizienz ist jährlich im Schnitt um 1,4 % gestiegen. Unter Annahme eines jährlichen BIP-Wachstums von ca. 1,2 % bei gleicher Energieeffizienzerhöhung von 1,4 % p.a. würde der Energieverbrauch bis 2030 um 2,5 % fallen. Das EnEfG verlangt aber eine Verbrauchsreduzierung von 22 % gegenüber heute. Die Energieeffizienz müsste also jedes Jahr um 4 % zunehmen. Einsparungen werden aber mit wachsender Energieeffizienz immer schwerer und die niedrig hängenden Früchte auf diesem Gebiet sind bereits geerntet.

Falls die Steigerung der Energieeffizienz nicht höher ausfällt als in den letzten 15 Jahren wird das BIP gegenüber heute um 14 % schrumpfen. Im Vergleich zur bislang für 2030 erwarteten Entwicklung würde die Wirtschaftsleistung sogar um 20 % fallen.

Quelle: https://www.ifo.de/medienbeitrag/2023-05-12/das-energieeffizienzgesetz-bedroht-das-wirtschaftswachstum