Einige Energielieferanten kündigen auch auf Grund unseriöser Beschaffungspolitik bestehende Lieferverträge außerordentlich. Dadurch soll unter Umständen eine Insolvenz abgewendet werden. Grundsätzlich sind Lieferanten nicht berechtigt, allein auf Grund gestiegener Börsenpreise Verträge zu kündigen und die Belieferung einzustellen.

Empfehlung ELBE ENERGIE:

Sie sollten der Kündigung widersprechen und den Lieferanten zur Weiterbelieferung auffordern.  Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, sollten sie anwaltlichen Rat einholen. Anfallende Mehrkosten sollten dokumentiert und Rechnungen ggf. mit Schadensersatzansprüchen aufgerechnet werden. Auf Grund der Schadensminderungspflicht des gekündigten Unternehmens muss dieses vor Beauftragung eines neuen Lieferanten sich erst eine Marktübersicht verschaffen und diese dokumentieren. Vor Abschluss von Verträgen sollten neben den vertraglichen Bedingungen auch immer Erfahrung, Kompetenz, Seriösität und Bonität des Lieferanten bewertet werden. Wir beraten Sie gerne.