Die Bundesregierung hat am 30.03. die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Der Plan unterscheidet zwischen

1. Frühwarnung: Krisenstab zur Lage-Überwachung in Aktion
2. Alarm
3. Notfall
Es werden Abschaltungen in folgender Reihenfolge vorgenommen:
a. Alle, außer Gruppe b) bis f)
b. Industrieunternehmen, je nach Lage und Minimierung wirtschaftlicher/gesellschaftlicher Folgeschäden
c. Systemrelevante Industrie: z.B. Pharma, Lebensmittel etc.
d. Transportunternehmen, Flughäfen etc.
e. Haushaltskunden, SLP-Anlagen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehr, Polizei
f. Energieversorger