Der Gebäudesektor verursacht rund 17 % aller Treibhausgasemissionen der Stadt Wien. Mit der Novelle der Bauordnung will die Stadt dieses Potenzial für Photovoltaikanlagen nutzen.
Bereits jetzt schreibt die Bauordnung die Installation einer PV-Anlage bei Errichtung eines Gewerbebaus vor. Diese sogenannte „Solarverpflichtung“ soll nun auf Bildungsbauten sowie Wohnbauten mit mindestens zwei Wohneinheiten ausgedehnt werden. Die zu installierende Leistung ist abhängig von der Gebäudegröße.
Zusätzlich beinhaltet die Novelle Regeln für den Fall, dass es aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine PV-Anlage auf dem Dach zu errichten. Errichter von Gewerbe- und Bildungsbauten müssen dann auf Ersatzflächen zurückgreifen. Diese Ersatzverpflichtung betrifft Wohnbauten jedoch nicht.
Neben der Photovoltaik soll auch die Elektromobilität stärker gefördert werden. Die Novelle ging am 24. April in Begutachtung.