Unter Redispatch versteht man Eingriffe in Erzeugungsanlagen, um das Stromnetz vor Überlastung zu schützen. Gemäß Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABeG 2.0) treten folgende Regelungen zum Redispatch 2.0 ab 01.10. 21 in Kraft:

  • Fernsteuerungspflicht für Erzeugungsanlagen ab 100 kW
  • Tägliche Fahrplanmeldung an Netzbetreiber.

Betroffen sind alle Erzeugungsanlagen, wie z.B. Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen sowie Speicher.

Details:  https://www.bdew.de/energie/redispatch-20/

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