Am 15.11.23 untersagte das BVerfG der Bundesregierung 60 Mrd. € Coronakredite in den Klimatransformationsfonds (KTF) zu verschieben. Am 21.11. sperrte die „Ampel“ vorsorglich auch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF/„Doppelwums“) für 2023. Dies hat Auswirkungen auf folgende Programme:

  • Klimaschutzverträge (50 Mrd. €)

Die Verträge sollen höhere Energiekosten subventionieren, wenn z.B. günstiges Erdgas durch grünen Wasserstoff ersetzt wird, womit sich die Kosten ungefähr vervierfachen. Außerdem sollen Unternehmen gegen Schwankungen des CO2-Preises und andere Risiken abgesichert werden.

  • Wasserstoffförderung über IPCEI (8 Mrd. €)

45 Unternehmen haben aktuell IPCEI-Projekte (Important Projects of Common European Interest) entwickelt, für sechs Vorhaben ist die Förderung rechtskräftig (u.a. Thyssen-Krupp: 2 Mrd. €, Salzgitter). Da für den Anlagenbetrieb jedoch Klimaschutzverträge fehlen, werden diese wohl nicht gebaut. Bei 25 Vorhaben wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt im Vertrauen darauf, daß die Förderung später folgt. Allein im Stahlbereich geht es um mehr als 6 Mrd. € bei der Stahl-Holding-Saar und bei Arcelor Mittal in Bremen und Eisenhüttenstadt.

  • Batteriezellfertigung über IPCEI (20 Mrd. €)

Kaum Aktivitäten: Hier haben einzelne Unternehmen bisher nur Grundstücke gekauft.

  • Strompreispaket (28 Mrd. € bis 2028)
  • Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf € 0,50 €/MWh
  • Bleibt bestehen, da unabhängig von KTF-/WSF-Finanzierung
  • Übertragungsnetzentgeltzuschuß
  • Verlängerung/Ausweitung Strompreiskompensation (SPK) (Entlastung von Mehrkosten durch Emissionshandel für aktuell 341 Unternehmen, vorwiegend Metall-/Papierhersteller)

 

  • Mikroelektronik (19 Mrd. €)

Die Chipfabriken von Intel in Magdeburg und TSMC in Dresden sollten mit 9,9 Mrd. € und 5 Mrd. € gefördert werden, bisher ohne rechtsverbindliche Verträge oder Förderbescheide. 31 weitere Mikroelektronikprojekte sollten mit 4 Mrd. € gefördert werden, davon haben 15 Projekte einen Förderbescheid.

  • EEG-Umlage (50 Mrd. €)

Die Umlage wird seit 01.07.22 nicht mehr von den Stromkunden bezahlt, sondern aus dem KTF finanziert. Fast 50 Mrd. € waren in den nächsten vier Jahren dafür vorgesehen.

  • Heizungsförderung (19 Mrd. € nur für 2024)

Die Förderrichtlinie für den Heizungstausch (bis zu 70 % Förderquote) und weitere Effizienzmaßnahmen sollte zum 01.01.24 in Kraft treten, gleichzeitig mit der Novelle Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Minister Habeck sagte am Tag des BVerfG-Urteils, die Förderung werde nicht angetastet. Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es allerdings (Stand: 24.11.): Die Förderung stehe nach dem Urteil unter Vorbehalt.

Auch die KfW verhängte am 22.11. einen Antrags- und Zusagestopp für vier Programme aus dem Bereich Wohnen und Bauen, u.a. für „Energetische Stadtsanierung“ und „Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen“

  • Energiepreisbremsen

Der Bundestag hatte die Verlängerung der Preisbremsen bis zum 31.03.24 beschlossen.

Doch da auch der WSF, aus dem die Energiepreisbremsen finanziert wurden, nicht mehr zur Verfügung steht, fehlt das Geld. Bundeskanzler Scholz verkündete das Ende der Preisbremsen zum 01.01.24 in Regierungserklärung am 28.11..

  • Kommunale Wärmeplanung (0,5 Mrd. € nur 2024)

Betroffen von der Haushaltssperre sind auch Finanzhilfen für die kommunale Wärmeplanung. Doch selbst Kommunen, die sich die Planung ihrer Fernwärmenetze leisten können, drohen anschließend beim Bau der Netze zu scheitern – wegen Geldmangel, warnt der Verband der Kommunal-Unternehmen (VKU). Denn Fördergeld für den Netzausbau sei im Gesetz gar nicht eingeplant.