Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ – Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV zur Senkung des Energieverbrauchs tritt am 01.10. in Kraft.
Wer?
Unternehmen
- mit Energieverbrauch > 10 GWh/a (Durchschnitt letzte 3 Jahre), die ein
- Energiemanagementsystem (ISO 50001) betreiben oder
- Energieaudits (DIN 16247) gemäß EDL-G durchführen.
Was?
- Identifizierung wesentlicher Effizienzmaßnahmen (gem. Energieaudit, EnMS, EMAS)
- Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen (gem. DIN EN 17463 (ValERI))
- Maßnahmenauswahl anhand der Wirtschaftlichkeit
- Bestätigung fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzter Maßnahmen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren
- Umsetzung und Dokumentation des Maßnahmenplans
- Nachweis Anrechnung Investitionen bzgl. energiebezogene Beihilfen ab 2023
Wann?
Die Umsetzung muß unverzüglich ab Oktober beginnen und innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.
Details:https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.pdf?__blob=publicationFile&v=6