Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ – Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV zur Senkung des Energieverbrauchs tritt am 01.10. in Kraft.

Wer?

Unternehmen

  • mit Energieverbrauch > 10 GWh/a (Durchschnitt letzte 3 Jahre), die ein
  • Energiemanagementsystem (ISO 50001) betreiben oder
  • Energieaudits (DIN 16247) gemäß EDL-G durchführen.

Was?

  • Identifizierung wesentlicher Effizienzmaßnahmen (gem. Energieaudit, EnMS, EMAS)
  • Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen (gem. DIN EN 17463 (ValERI))
  • Maßnahmenauswahl anhand der Wirtschaftlichkeit
  • Bestätigung fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzter Maßnahmen durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren
  • Umsetzung und Dokumentation des Maßnahmenplans
  • Nachweis Anrechnung Investitionen bzgl. energiebezogene Beihilfen ab 2023

Wann?

Die Umsetzung muß unverzüglich ab Oktober beginnen und innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein.

Details:https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensimimav.pdf?__blob=publicationFile&v=6