29.6.2021 | Fristenkalender
Eigenversorger mit vollständiger/teilweiser EEG-Umlagebefreiung von mind. 500 T€ (2020) müssen bis 31.07. die Transparenzmeldung an den VNB machen, sofern der VNB die EEG-Umlage abrechnet und keine Weiterleitung an Dritte erfolgt. Bei Abrechnung über den ÜNB muß die...
29.6.2021 | Fristenkalender
Unternehmen, die im Vorjahr einen unterjährigen Spitzenausgleich gem. § 10 StromStG / § 55 EnergieStG beantragt haben, müssen bis 31.07. (Ausschlußfrist!) den Antrag für 2020 inkl. Selbsterklärung „Staatliche Beihilfe“ einreichen.