Statt ca. 250 Mrd. € bis 2037 wird der Netzausbau bis 2030 zwischen 550 und 750 Mrd. € kosten.

Dazu die BNetzA-Vizepräsidentin in der Pressekonferenz vom 18.01.24: „Ein dreistelliger Milliarden-Betrag, und zwar ein niedriger für die Verteilnetzbetreiber, konkret können wir eine Zahl nennen: 150 Mrd. € bis 2030. […] und zusätzlich ein höherer dreistelliger Milliarden-Betrag für die Übertragungsnetzbetreiber, der sich möglicherweise im mittleren dreistelligen Milliarden-Betrag aufhält.“

Verteilt man den Mittelwert von 650 Mrd. € auf die Jahre bis 2030 könnte sich folgender Verlauf ergeben:

Investitionen von ca. 650 Mrd. € bis 2030 erforderlich

Quellen:
2013-2023: BNetzA
2024-2030: BNetzA-Schätzung 18.01.24, Verteilung Annahme

Einschätzung Elbe Energie: 

Die BNetzA ist ab 01.01.24 auf Grund eines EuGH-Urteils formal eigenständig. Das soll laut EuGH deren Unabhängigkeit von der Regierung sicherstellen. Dies ist ihr mit der Pressekonferenz und der Vorlage des Eckpunktepapiers am 18.01.24 eindeutig gelungen. 

Die Behörde „hofft“ nun, dass durch wesentlich geringere Redispatchkosten ab 2030 die Netzentgelte „nicht ganz so stark steigen“. Das darf mindestens bezweifelt werden. Allein die Streichung der Netzentgeltsubvention von 5,5 Mrd. € als Folge des rechtswidrigen Bundeshaushalts verdoppelte 2024 die ÜNB-Netzentgelte auf 64,30 €/MWh. Dadurch erhöhten sich die Netzentgelte in der Niederspannung um 25 % und in der Mittelspannung um 26 %.