Der Bundesrechnungshof (oberste Finanzbehörde, entspricht Bundesministerium) kommt in seinem Bericht zur Umsetzung der Energiewende vom 07.03.24 zu folgender Einschätzung:

  • Versorgungssicherheit
    „Der Bundesrechnungshof sieht das Ziel einer sicheren Versorgung mit Elektrizität nicht als gewährleistet an.“ (Seite 27)
  • Strompreise
    Das Wirtschaftsministerium berücksichtige nicht die Investitionskosten bei den Stromkosten aus erneuerbaren Energien. „Die Bundesregierung muß die Systemkosten der Energiewende klar benennen. Darüber hinaus sollte sie endlich bestimmen, was sie unter einer bezahlbaren Stromversorgung versteht.“

„Der Hinweis des BMWK, dass die Verteilung der Systemkosten auf einen größeren Stromverbrauch kostendämpfend wirken kann, ist zwar grundsätzlich richtig. Dafür müsste der Stromverbrauch aber schneller und stärker steigen als die Systemkosten.“…„Die Kosten des Stromsystems werden erheblich steigen. Die steigenden Kosten trägt der Endverbraucher über die Strompreise oder – bei Übernahme von Kosten aus Haushaltsmitteln – als Steuerzahler. Die aktuelle und voraussichtliche Entwicklung der Strompreise birgt ein erhebliches Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland…“ (Seite 44)

  • Umweltverträglichkeit
    „Der Bundesrechnungshof sieht das Ziel einer umweltverträglichen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität nach § 1 EnWG gefährdet.“ (Seite 54)

Fazit:
Laut Energiewirtschaftsgesetz muss die Versorgung sicher, bezahlbar und umweltverträglich sein. ABER: „Die sichere Versorgung ist gefährdet, der Strom teuer, während die Bundesregierung die Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt nicht umfassend bewerten kann.“…„Die Bundesregierung muss umgehend reagieren, andernfalls droht die Energiewende zu scheitern“. (Seite 6)

Weitere Artikel zu den Themen: Stromnetz