Die EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) muss bis 01.12.22 in nationales Recht umgesetzt werden. Wer? „Große“ Unternehmen (§§ 267 Abs. 3, 293 HGB), die zwei der drei Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme > 20 Mio.€
- Umsatz > 40 Mio.€
- Mitarbeiterzahl > 250
Wann? Ab 01.01.24
Was?
- Umwelt-/Klimaschutz
- Anpassung an Klimawandel
- Nachhaltigkeitsziele/-politik
- Mitarbeiter/Soziales
- Korruption/Bestechung
- Menschenrechte
Wie? Berichtsstandards: GRI SRS, DNK Details: https://www.csr-berichtspflicht.de/csr
Empfehlung Elbe Energie:
Wegen der Verpflichtung wird es zukünftig keine Fördermittel mehr geben. Nutzen Sie daher jetzt die Förderung von Transformationskonzepten zur Klimaneutralität und der damit verbundenen Klimaberichte als Teil des CSR-Berichts. Wer noch 2022 ein Transformationskonzept bei ELBE ENERGIE beauftragt, genießt folgende Vorteile:
- Förderung 50 %, bis 80 T€
- Erstellung CO2-Fußabdruck und Fahrplan Klimaneutralität
- Erstellung Transformationskonzept, Klimabericht und CSR-Bericht.