Die EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) muss bis 01.12.22 in nationales Recht umgesetzt werden. Wer? „Große“ Unternehmen (§§ 267 Abs. 3, 293 HGB), die zwei der drei Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme > 20 Mio.€
  • Umsatz > 40 Mio.€
  • Mitarbeiterzahl > 250

Wann? Ab 01.01.24

Was?

  • Umwelt-/Klimaschutz
  • Anpassung an Klimawandel
  • Nachhaltigkeitsziele/-politik
  • Mitarbeiter/Soziales
  • Korruption/Bestechung
  • Menschenrechte

Wie? Berichtsstandards: GRI SRS, DNK Details: https://www.csr-berichtspflicht.de/csr

Empfehlung Elbe Energie:

Wegen der Verpflichtung wird es zukünftig keine Fördermittel mehr geben. Nutzen Sie daher jetzt die Förderung von Transformationskonzepten zur Klimaneutralität  und der damit verbundenen Klimaberichte als Teil des CSR-Berichts. Wer noch 2022 ein Transformationskonzept bei ELBE ENERGIE beauftragt, genießt folgende Vorteile:

  • Förderung 50 %, bis 80 T€
  • Erstellung CO2-Fußabdruck und Fahrplan Klimaneutralität
  • Erstellung Transformationskonzept, Klimabericht und CSR-Bericht.